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 Das Recht auf Gegendarstellung ist in den Landespressegesetzen sowie in [[http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RFunkStVertr-56|§ 56]] des [[rundfunkstaatsvertrag|Rundfunkstaatsvertrags]] festgehalten.  Das Recht auf Gegendarstellung ist in den Landespressegesetzen sowie in [[http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RFunkStVertr-56|§ 56]] des [[rundfunkstaatsvertrag|Rundfunkstaatsvertrags]] festgehalten. 
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 +{{tag>Medienrecht}}
gegendarstellung.txt · Zuletzt geändert: 2021/11/15 16:16 von marina