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EU-Verordnung

Eine EU-Verordnung ist ein Rechtsakt, der mit der Verkündung Bestandteil der nationalen Rechtsgebung wird. Es bedarf nicht der Umsetzung in nationales Recht. Nationale Gesetze, die einer EU-Verordnung zuwiderlaufen, sind wirkungslos. Anders wirkt der Rechtsakt der EU-Richtlinie.

eu-verordnung.1515070345.txt.gz · Zuletzt geändert: 2018/01/04 13:52 von eric