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Ephemere Vervielfältigung

Als ephemerer Vervielfältigung bezeichnet man den Prozess einer flüchtigen Speicherung von Dateien als integraler und wesentlicher Bestandteil eines technischen Verfahrens. Dabei geht es um Cache-Dateien, wie sie zum Beispiel bei Internetstreams entstehen. Die Dateien werden für die Wiedergabe kurzfristig gespeichert, stellen als solche aber nicht das gesamte Werk dar, sondern dienen lediglich der Übertragung und werden wieder gelöscht.

Die ephemere Vervielfältigung ist eine urheberrechtliche Schranke im Sinne von § 44a UrhG. Streaming – sofern von einer legalen Quelle – stellt durch die erstellte Kopie somit keine rechtswidrige Handlung im Sinne des Urheberrechts dar. Der Urheber muss für die flüchtige Kopie nicht vergütet werden.

ephemere-vervielfaeltigung.1516913913.txt.gz · Zuletzt geändert: 2018/01/25 21:58 von eric