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duale-rundfunkordnung [2017/05/07 21:59] eric Tag eingefügt |
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Die Duale Rundfunkordnung regelt das Bestehen eines öffentlichen-rechtlichen und eines privaten Rundfunks. | Die Duale Rundfunkordnung regelt das Bestehen eines öffentlichen-rechtlichen und eines privaten Rundfunks. | ||
- | An beide werden, vor allem ausgestaltet durch die [[rundfunkurteile|Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts]], verschiedene Ansprüche gestellt. Private Anbieter haben weniger Vorgaben zu erfüllen als öffentlich-rechtliche Sender. Den öffentlich-rechtlichen Sendern wird eine [[bestands-und-entwicklungsgarantie|Bestands- und Entwicklungsgarantie]] zugestanden. Es gilt das Prinzip der [[staatsferne|Staatsferne]], eine Ausnahme bildet die [[deutsche-welle|Deutsche Welle]]. | + | An beide werden, vor allem ausgestaltet durch die [[rundfunkurteile|Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts]], verschiedene Ansprüche gestellt. Private Anbieter haben weniger Vorgaben zu erfüllen als öffentlich-rechtliche Sender. Den öffentlich-rechtlichen Sendern wird eine [[bestands-und-entwicklungsgarantie|Bestands- und Entwicklungsgarantie]] zugestanden. |
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+ | Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gilt das Prinzip der [[staatsferne|Staatsferne]]. Eine Ausnahme bildet die [[deutsche-welle|Deutsche Welle]]. | ||
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