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Duale Rundfunkordnung

Die Duale Rundfunkordnung regelt das Bestehen eines öffentlichen-rechtlichen und eines privaten Rundfunks.

An beide werden, vor allem ausgestaltet durch die Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts, verschiedene Ansprüche gestellt. Private Anbieter haben weniger Vorgaben zu erfüllen als öffentlich-rechtliche Sender. Den öffentlich-rechtlichen Sendern wird eine Bestands- und Entwicklungsgarantie zugestanden. Es gilt das Prinzip der Staatsferne, eine Ausnahme bildet die Deutsche Welle.

duale-rundfunkordnung.1492183920.txt.gz · Zuletzt geändert: 2017/04/14 17:32 von eric