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Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gilt das Prinzip der [[staatsferne|Staatsferne]]. Eine Ausnahme bildet die [[deutsche-welle|Deutsche Welle]]. Diese [[staatsferne|Staatsferne]] soll durch die nicht-staatliche Finanzierung in Form des [[Rundfunkbeitrag|Rundfunkbeitrag]] gewährleistet werden. | Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gilt das Prinzip der [[staatsferne|Staatsferne]]. Eine Ausnahme bildet die [[deutsche-welle|Deutsche Welle]]. Diese [[staatsferne|Staatsferne]] soll durch die nicht-staatliche Finanzierung in Form des [[Rundfunkbeitrag|Rundfunkbeitrag]] gewährleistet werden. | ||
- | Zudem ist der öffentlich-rechtliche [[Rundfunk |Rundfunks]] verpflichtet, | + | Zudem ist der öffentlich-rechtliche [[Rundfunk |Rundfunks]] verpflichtet, |
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