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duale-rundfunkordnung

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 Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gilt das Prinzip der [[staatsferne|Staatsferne]]. Eine Ausnahme bildet die [[deutsche-welle|Deutsche Welle]]. Diese [[staatsferne|Staatsferne]] soll durch die nicht-staatliche Finanzierung in Form des [[Rundfunkbeitrag|Rundfunkbeitrag]] gewährleistet werden. Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gilt das Prinzip der [[staatsferne|Staatsferne]]. Eine Ausnahme bildet die [[deutsche-welle|Deutsche Welle]]. Diese [[staatsferne|Staatsferne]] soll durch die nicht-staatliche Finanzierung in Form des [[Rundfunkbeitrag|Rundfunkbeitrag]] gewährleistet werden.
  
-Zudem ist der öffentlich-rechtliche [[Rundfunk |Rundfunks]] verpflichtet, innerhalb des Programms eine Meinungsvielfalt abzubilden. Dieses Programm soll laut Bundesverfassungsgericht eine Grundversorgung der Bevölkerung darstellen.[[Grundversorgung|Grundversorgung]]meint in dem Zusammenhang "die essentiellen Funktionen des Rundfunks für die demokratische Ordnung ebenso wie für das kulturelle Leben“.+Zudem ist der öffentlich-rechtliche [[Rundfunk |Rundfunks]] verpflichtet, innerhalb des Programms eine Meinungsvielfalt abzubilden. Dieses Programm soll laut Bundesverfassungsgericht eine Grundversorgung der Bevölkerung darstellen.[[Grundversorgung|Grundversorgung]] meint in dem Zusammenhang "die essentiellen Funktionen des Rundfunks für die demokratische Ordnung ebenso wie für das kulturelle Leben“.
  
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duale-rundfunkordnung.txt · Zuletzt geändert: 2021/12/29 20:46 von eric