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duale-rundfunkordnung

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duale-rundfunkordnung [2017/04/14 17:32] ericduale-rundfunkordnung [2017/08/28 17:00] eric
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 Die Duale Rundfunkordnung regelt das Bestehen eines öffentlichen-rechtlichen und eines privaten Rundfunks.  Die Duale Rundfunkordnung regelt das Bestehen eines öffentlichen-rechtlichen und eines privaten Rundfunks. 
  
-An beide werden, vor allem ausgestaltet durch die [[rundfunkurteile|Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts]],  verschiedene Ansprüche gestellt. Private Anbieter haben weniger Vorgaben zu erfüllen als öffentlich-rechtliche Sender. Den öffentlich-rechtlichen Sendern wird eine [[bestands-und-entwicklungsgarantie|Bestands- und Entwicklungsgarantie]] zugestanden. Es gilt das Prinzip der [[staatsferne|Staatsferne]], eine Ausnahme bildet die [[deutsche-welle|Deutsche Welle]]. +An beide werden, vor allem ausgestaltet durch die [[rundfunkurteile|Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts]],  verschiedene Ansprüche gestellt. Private Anbieter haben weniger Vorgaben zu erfüllen als öffentlich-rechtliche Sender. Den öffentlich-rechtlichen Sendern wird eine [[bestands-und-entwicklungsgarantie|Bestands- und Entwicklungsgarantie]] zugestanden.  
 + 
 +Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gilt das Prinzip der [[staatsferne|Staatsferne]]. Eine Ausnahme bildet die [[deutsche-welle|Deutsche Welle]].  
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 +{{tag>Medienwissenschaft}}
duale-rundfunkordnung.txt · Zuletzt geändert: 2021/12/29 20:46 von eric