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domainrecht-bei-.de-domains [2018/01/03 15:34] ericdomainrecht-bei-.de-domains [2021/12/29 11:55] (aktuell) mara
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-=====Domainrecht bei .de-Domains=====+======Domainrecht bei .de-Domains======
 Bei der Vergabe von .de-Domains gilt grundsätzlich das Windhundprinzip: Wer zuerst eine Domain registriert, erhält sie auch und das Recht sie zu nutzen. Von dieser Regel gibt es Ausnahmen. Betrachtet werden müssen das Namensrecht, das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht. Bei der Vergabe von .de-Domains gilt grundsätzlich das Windhundprinzip: Wer zuerst eine Domain registriert, erhält sie auch und das Recht sie zu nutzen. Von dieser Regel gibt es Ausnahmen. Betrachtet werden müssen das Namensrecht, das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht.
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-Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Einschränkungen finden durch Namens-, Marken- und Wettbewerbsrecht statt. Selbst dann gibt es keinen Anspruch auf Übertragung, sondern nur auf Löschung. Hilfsmittel: Dispute-Antrag der DENIC.+Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Einschränkungen finden durch Namens-, Marken- und Wettbewerbsrecht statt. Selbst dann gibt es keinen Anspruch auf Übertragung, sondern nur auf Löschung. Hilfsmittel: Dispute-Antrag der [[denic|DENIC]].
 </WRAP> </WRAP>
  
  
-====Namensrecht==== +=====Namensrecht===== 
-Das Recht auf Gebrauch des eigenen Namens ist in [[https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__12.html|§ 12 BGB]] geregelt. Dort wird der unbefugte Gebrauch eines Namens verboten. Geschützt sind bürgerliche Namen, aber auch Künstlernamend und Abkürzungen, soweit sie ausreichende Unterscheidungskraft besitzen.+Das Recht auf Gebrauch des eigenen Namens ist in [[https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__12.html|§ 12 BGB]] geregelt. Dort wird der unbefugte Gebrauch eines Namens verboten. Geschützt sind bürgerliche Namen, aber auch Künstlernamen und Abkürzungen, soweit sie ausreichende Unterscheidungskraft besitzen.
  
 >Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen. >Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.
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 Namensschutz lässt sich vor allem dann beanspruchen, wenn die Verletzung im privaten Bereich stattfindet. Im geschäftlichen Bereich ist das Markenrecht eher anwendbar. Bei einer unzulässigen Verwendung einer Namens-Domain bestehen Unterlassungs- als auch Schadenersatzansprüche. Namensschutz lässt sich vor allem dann beanspruchen, wenn die Verletzung im privaten Bereich stattfindet. Im geschäftlichen Bereich ist das Markenrecht eher anwendbar. Bei einer unzulässigen Verwendung einer Namens-Domain bestehen Unterlassungs- als auch Schadenersatzansprüche.
  
-===Hilfsmittel des Dispute-Antrags===+====Hilfsmittel des Dispute-Antrags====
 Der Bundesgerichtshof entschied zwar in einzelnen Fällen, dass eine Domain aufgegeben werden musste (vgl. Shell-Urteil), aber nicht, dass die Domain auf den Anspruchsberechtigten übertragen werden muss. Damit bei einem Rechtsstreit die Domain nicht unmittelbar nach der Löschung von einem Dritten registriert werden kann, bietet die DENIC das Mittel des Dispute-Antrags an. Dieser verhindert, dass während des Rechtsstreits die Domain übertragen oder veräußert werden kann. Eine jährliche Verlängerung ist bei längeren Verfahren nötig. Der Bundesgerichtshof entschied zwar in einzelnen Fällen, dass eine Domain aufgegeben werden musste (vgl. Shell-Urteil), aber nicht, dass die Domain auf den Anspruchsberechtigten übertragen werden muss. Damit bei einem Rechtsstreit die Domain nicht unmittelbar nach der Löschung von einem Dritten registriert werden kann, bietet die DENIC das Mittel des Dispute-Antrags an. Dieser verhindert, dass während des Rechtsstreits die Domain übertragen oder veräußert werden kann. Eine jährliche Verlängerung ist bei längeren Verfahren nötig.
 [{{ ::disputeantrag.png |Ausschnitt eines Dispute-Antrags}}] [{{ ::disputeantrag.png |Ausschnitt eines Dispute-Antrags}}]
  
-====Markenrecht==== +=====Markenrecht===== 
-Markenrechtlich ist zu betonendass Gattungsbegriffe grundsätzlich nicht geschützt sindSo urteile der Bundesgerichtshof in Sachen mitwohnzentrale.dedass keine unzulässige Kanalsierung von Benutzerströmen stattfinde ({{ :urteil_mitwohnzentrale.pdf |BGHAz. I ZR 216/99}})+Das Markenrecht gilt nur im geschäftlichen Verkehrist also nicht auf Privatpersonen anwendbarAuch hier gilt das WindhundprinzipSollte eine Verwechslungsgefahr bestehenist anhand der Unterscheidungskraft des länger bestehenden Zeichensdem Grad der Ähnlichkeit und der Branchennähe im Einzelfall zu bewerten, inwieweit die Verwechslungsgefahr markenrechtlich relevant ist.
  
-====Wettbewerbsrecht====+=====Wettbewerbsrecht====
 +Grundsätzlich sind Gattungsbegriffe wettbewerbsrechtlich nicht geschützt. So urteilte der Bundesgerichtshof in Sachen mitwohnzentrale.de, dass keine unzulässige Kanalsierung von Benutzerströmen stattfinde ({{ :urteil_mitwohnzentrale.pdf |BGH, Az. I ZR 216/99}}). Wenn diese stattfindet, könnte ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vorliegen. 
 + 
 +Der Inhaber einer Domain, die einen umschriebenen Umlaut enthält wie beispielsweise doener.de hat nicht automatisch das Recht auf die Verwendung der Domain döner.de. Das Registrieren von Tippfehler-Domains dagegen ist ein Abfangen von Kunden und stellt damit einen Verstoß gegen das Verbot unlauterer Behinderung ([[https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__4.html| § 4 Abs. 4 UWG]] dar (medien-wikie.de für medien-wiki.de). 
 + 
 +Bei der Beurteilung solcher Sachlagen wird nach dem mitwohnzentrale.de-Urteil das „Leitbild eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers“ herangezogen. Es ist also nicht vom dümmsten anzunehmenden User auszugehen. :-)
  
 {{tag>Medienrecht}} {{tag>Medienrecht}}
domainrecht-bei-.de-domains.1514990099.txt.gz · Zuletzt geändert: 2018/01/03 15:34 von eric