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domainrecht-bei-.de-domains [2018/01/03 15:34] – eric | domainrecht-bei-.de-domains [2021/12/29 11:55] (aktuell) – mara | ||
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- | =====Domainrecht bei .de-Domains===== | + | ======Domainrecht bei .de-Domains====== |
Bei der Vergabe von .de-Domains gilt grundsätzlich das Windhundprinzip: | Bei der Vergabe von .de-Domains gilt grundsätzlich das Windhundprinzip: | ||
<WRAP center round tip> | <WRAP center round tip> | ||
- | Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Einschränkungen finden durch Namens-, Marken- und Wettbewerbsrecht statt. Selbst dann gibt es keinen Anspruch auf Übertragung, | + | Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Einschränkungen finden durch Namens-, Marken- und Wettbewerbsrecht statt. Selbst dann gibt es keinen Anspruch auf Übertragung, |
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- | ====Namensrecht==== | + | =====Namensrecht===== |
- | Das Recht auf Gebrauch des eigenen Namens ist in [[https:// | + | Das Recht auf Gebrauch des eigenen Namens ist in [[https:// |
>Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen. | >Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen. | ||
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Namensschutz lässt sich vor allem dann beanspruchen, | Namensschutz lässt sich vor allem dann beanspruchen, | ||
- | ===Hilfsmittel des Dispute-Antrags=== | + | ====Hilfsmittel des Dispute-Antrags==== |
Der Bundesgerichtshof entschied zwar in einzelnen Fällen, dass eine Domain aufgegeben werden musste (vgl. Shell-Urteil), | Der Bundesgerichtshof entschied zwar in einzelnen Fällen, dass eine Domain aufgegeben werden musste (vgl. Shell-Urteil), | ||
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- | ====Markenrecht==== | + | =====Markenrecht===== |
- | Markenrechtlich ist zu betonen, dass Gattungsbegriffe grundsätzlich | + | Das Markenrecht gilt nur im geschäftlichen Verkehr, ist also nicht auf Privatpersonen anwendbar. Auch hier gilt das Windhundprinzip. Sollte eine Verwechslungsgefahr bestehen, ist anhand der Unterscheidungskraft des länger bestehenden Zeichens, dem Grad der Ähnlichkeit und der Branchennähe im Einzelfall zu bewerten, inwieweit die Verwechslungsgefahr markenrechtlich relevant ist. |
- | ====Wettbewerbsrecht==== | + | =====Wettbewerbsrecht===== |
+ | Grundsätzlich sind Gattungsbegriffe wettbewerbsrechtlich nicht geschützt. So urteilte der Bundesgerichtshof in Sachen mitwohnzentrale.de, | ||
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+ | Der Inhaber einer Domain, die einen umschriebenen Umlaut enthält wie beispielsweise doener.de hat nicht automatisch das Recht auf die Verwendung der Domain döner.de. Das Registrieren von Tippfehler-Domains dagegen ist ein Abfangen von Kunden und stellt damit einen Verstoß gegen das Verbot unlauterer Behinderung ([[https:// | ||
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+ | Bei der Beurteilung solcher Sachlagen wird nach dem mitwohnzentrale.de-Urteil das „Leitbild eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers“ herangezogen. Es ist also nicht vom dümmsten anzunehmenden User auszugehen. :-) | ||
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