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domainrecht-bei-.de-domains [2018/01/03 15:17] – eric | domainrecht-bei-.de-domains [2021/12/29 11:55] (aktuell) – mara | ||
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- | =====Domainrecht bei .de-Domains===== | + | ======Domainrecht bei .de-Domains====== |
Bei der Vergabe von .de-Domains gilt grundsätzlich das Windhundprinzip: | Bei der Vergabe von .de-Domains gilt grundsätzlich das Windhundprinzip: | ||
<WRAP center round tip> | <WRAP center round tip> | ||
- | Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Einschränkungen finden durch Namens-, Marken- und Wettbewerbsrecht statt. Selbst dann gibt es keinen Anspruch auf Übertragung, | + | Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Einschränkungen finden durch Namens-, Marken- und Wettbewerbsrecht statt. Selbst dann gibt es keinen Anspruch auf Übertragung, |
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- | ====Namensrecht==== | + | =====Namensrecht===== |
- | Das Recht auf Gebrauch des eigenen Namens ist in [[https:// | + | Das Recht auf Gebrauch des eigenen Namens ist in [[https:// |
>Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen. | >Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen. | ||
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* dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt | * dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt | ||
* und so schutzwürdige Interessen verletzt werden. | * und so schutzwürdige Interessen verletzt werden. | ||
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+ | Das Windhundprinzip kann nur dann durchbrochen werden, wenn bei Namensgleichheit einer der Namensträger überragende Bekanntheit genießt. Das urteilte der Bundesgerichtshof in Sachen shell.de, die Dr. Andreas Shell registriert hatte. Der Konzern Shell erhielt Recht, Andreas Shell musste die Domain aufgeben ({{ : | ||
Namensschutz lässt sich vor allem dann beanspruchen, | Namensschutz lässt sich vor allem dann beanspruchen, | ||
- | ====Markenrecht==== | + | ====Hilfsmittel des Dispute-Antrags==== |
- | Markenrechtlich | + | Der Bundesgerichtshof entschied zwar in einzelnen Fällen, dass eine Domain aufgegeben werden musste (vgl. Shell-Urteil), |
+ | [{{ :: | ||
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+ | =====Markenrecht===== | ||
+ | Das Markenrecht gilt nur im geschäftlichen Verkehr, | ||
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+ | =====Wettbewerbsrecht===== | ||
+ | Grundsätzlich sind Gattungsbegriffe | ||
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+ | Der Inhaber einer Domain, die einen umschriebenen Umlaut enthält wie beispielsweise doener.de hat nicht automatisch das Recht auf die Verwendung der Domain döner.de. Das Registrieren von Tippfehler-Domains dagegen ist ein Abfangen von Kunden und stellt damit einen Verstoß gegen das Verbot unlauterer Behinderung ([[https:// | ||
- | ====Wettbewerbsrecht==== | + | Bei der Beurteilung solcher Sachlagen wird nach dem mitwohnzentrale.de-Urteil das „Leitbild eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers“ herangezogen. Es ist also nicht vom dümmsten anzunehmenden User auszugehen. :-) |
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