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domainrecht-bei-.de-domains [2018/01/03 15:51] ericdomainrecht-bei-.de-domains [2018/01/27 09:25] 88.69.94.2
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 Bei der Vergabe von .de-Domains gilt grundsätzlich das Windhundprinzip: Wer zuerst eine Domain registriert, erhält sie auch und das Recht sie zu nutzen. Von dieser Regel gibt es Ausnahmen. Betrachtet werden müssen das Namensrecht, das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht. Bei der Vergabe von .de-Domains gilt grundsätzlich das Windhundprinzip: Wer zuerst eine Domain registriert, erhält sie auch und das Recht sie zu nutzen. Von dieser Regel gibt es Ausnahmen. Betrachtet werden müssen das Namensrecht, das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht.
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-Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Einschränkungen finden durch Namens-, Marken- und Wettbewerbsrecht statt. Selbst dann gibt es keinen Anspruch auf Übertragung, sondern nur auf Löschung. Hilfsmittel: Dispute-Antrag der DENIC.+Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Einschränkungen finden durch Namens-, Marken- und Wettbewerbsrecht statt. Selbst dann gibt es keinen Anspruch auf Übertragung, sondern nur auf Löschung. Hilfsmittel: Dispute-Antrag der [[denic|DENIC]].
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 ====Namensrecht==== ====Namensrecht====
-Das Recht auf Gebrauch des eigenen Namens ist in [[https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__12.html|§ 12 BGB]] geregelt. Dort wird der unbefugte Gebrauch eines Namens verboten. Geschützt sind bürgerliche Namen, aber auch Künstlernamend und Abkürzungen, soweit sie ausreichende Unterscheidungskraft besitzen.+Das Recht auf Gebrauch des eigenen Namens ist in [[https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__12.html|§ 12 BGB]] geregelt. Dort wird der unbefugte Gebrauch eines Namens verboten. Geschützt sind bürgerliche Namen, aber auch Künstlernamen und Abkürzungen, soweit sie ausreichende Unterscheidungskraft besitzen.
  
 >Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen. >Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.
domainrecht-bei-.de-domains.txt · Zuletzt geändert: 2021/12/29 11:55 von mara