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domainrecht-bei-.de-domains [2018/01/03 15:34] – eric | domainrecht-bei-.de-domains [2018/01/03 15:56] – Link eingefügt eric | ||
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Bei der Vergabe von .de-Domains gilt grundsätzlich das Windhundprinzip: | Bei der Vergabe von .de-Domains gilt grundsätzlich das Windhundprinzip: | ||
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- | Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Einschränkungen finden durch Namens-, Marken- und Wettbewerbsrecht statt. Selbst dann gibt es keinen Anspruch auf Übertragung, | + | Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Einschränkungen finden durch Namens-, Marken- und Wettbewerbsrecht statt. Selbst dann gibt es keinen Anspruch auf Übertragung, |
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====Markenrecht==== | ====Markenrecht==== | ||
- | Markenrechtlich ist zu betonen, dass Gattungsbegriffe grundsätzlich | + | Das Markenrecht gilt nur im geschäftlichen Verkehr, ist also nicht auf Privatpersonen anwendbar. Auch hier gilt das Windhundprinzip. Sollte eine Verwechslungsgefahr bestehen, ist anhand der Unterscheidungskraft des länger bestehenden Zeichens, dem Grad der Ähnlichkeit und der Branchennähe im Einzelfall zu bewerten, inwieweit die Verwechslungsgefahr markenrechtlich relevant ist. |
====Wettbewerbsrecht==== | ====Wettbewerbsrecht==== | ||
+ | Grundsätzlich sind Gattungsbegriffe wettbewerbsrechtlich nicht geschützt. So urteilte der Bundesgerichtshof in Sachen mitwohnzentrale.de, | ||
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+ | Der Inhaber einer Domain, die einen umschriebenen Umlaut enthält wie beispielsweise doener.de hat nicht automatisch das Recht auf die Verwendung der Domain döner.de. Das Registrieren von Tippfehler-Domains dagegen ist ein Abfangen von Kunden und stellt damit einen Verstoß gegen das Verbot unlauterer Behinderung ([[https:// | ||
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+ | Bei der Beurteilung solcher Sachlagen wird nach dem mitwohnzentrale.de-Urteil das „Leitbild eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers“ herangezogen. Es ist also nicht vom dümmsten anzunehmenden User auszugehen. :-) | ||
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