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domainrecht-bei-.de-domains [2018/01/03 15:34] ericdomainrecht-bei-.de-domains [2018/01/03 15:51] eric
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 ====Markenrecht==== ====Markenrecht====
-Markenrechtlich ist zu betonendass Gattungsbegriffe grundsätzlich nicht geschützt sindSo urteile der Bundesgerichtshof in Sachen mitwohnzentrale.dedass keine unzulässige Kanalsierung von Benutzerströmen stattfinde ({{ :urteil_mitwohnzentrale.pdf |BGHAz. I ZR 216/99}})+Das Markenrecht gilt nur im geschäftlichen Verkehrist also nicht auf Privatpersonen anwendbarAuch hier gilt das WindhundprinzipSollte eine Verwechslungsgefahr bestehenist anhand der Unterscheidungskraft des länger bestehenden Zeichensdem Grad der Ähnlichkeit und der Branchennähe im Einzelfall zu bewerten, inwieweit die Verwechslungsgefahr markenrechtlich relevant ist.
  
 ====Wettbewerbsrecht==== ====Wettbewerbsrecht====
 +Grundsätzlich sind Gattungsbegriffe wettbewerbsrechtlich nicht geschützt. So urteilte der Bundesgerichtshof in Sachen mitwohnzentrale.de, dass keine unzulässige Kanalsierung von Benutzerströmen stattfinde ({{ :urteil_mitwohnzentrale.pdf |BGH, Az. I ZR 216/99}}). Wenn diese stattfindet, könnte ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vorliegen.
 +
 +Der Inhaber einer Domain, die einen umschriebenen Umlaut enthält wie beispielsweise doener.de hat nicht automatisch das Recht auf die Verwendung der Domain döner.de. Das Registrieren von Tippfehler-Domains dagegen ist ein Abfangen von Kunden und stellt damit einen Verstoß gegen das Verbot unlauterer Behinderung ([[https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__4.html| § 4 Abs. 4 UWG]] dar (medien-wikie.de für medien-wiki.de).
 +
 +Bei der Beurteilung solcher Sachlagen wird nach dem mitwohnzentrale.de-Urteil das „Leitbild eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers“ herangezogen. Es ist also nicht vom dümmsten anzunehmenden User auszugehen. :-)
  
 {{tag>Medienrecht}} {{tag>Medienrecht}}
domainrecht-bei-.de-domains.txt · Zuletzt geändert: 2021/12/29 11:55 von mara