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domainrecht-bei-.de-domains [2018/01/03 15:17] – eric | domainrecht-bei-.de-domains [2018/01/03 15:51] – eric | ||
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* dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt | * dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt | ||
* und so schutzwürdige Interessen verletzt werden. | * und so schutzwürdige Interessen verletzt werden. | ||
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+ | Das Windhundprinzip kann nur dann durchbrochen werden, wenn bei Namensgleichheit einer der Namensträger überragende Bekanntheit genießt. Das urteilte der Bundesgerichtshof in Sachen shell.de, die Dr. Andreas Shell registriert hatte. Der Konzern Shell erhielt Recht, Andreas Shell musste die Domain aufgeben ({{ : | ||
Namensschutz lässt sich vor allem dann beanspruchen, | Namensschutz lässt sich vor allem dann beanspruchen, | ||
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+ | ===Hilfsmittel des Dispute-Antrags=== | ||
+ | Der Bundesgerichtshof entschied zwar in einzelnen Fällen, dass eine Domain aufgegeben werden musste (vgl. Shell-Urteil), | ||
+ | [{{ :: | ||
====Markenrecht==== | ====Markenrecht==== | ||
- | Markenrechtlich ist zu betonen, dass Gattungsbegriffe grundsätzlich | + | Das Markenrecht gilt nur im geschäftlichen Verkehr, ist also nicht auf Privatpersonen anwendbar. Auch hier gilt das Windhundprinzip. Sollte eine Verwechslungsgefahr bestehen, ist anhand der Unterscheidungskraft des länger bestehenden Zeichens, dem Grad der Ähnlichkeit und der Branchennähe im Einzelfall zu bewerten, inwieweit die Verwechslungsgefahr markenrechtlich relevant ist. |
====Wettbewerbsrecht==== | ====Wettbewerbsrecht==== | ||
+ | Grundsätzlich sind Gattungsbegriffe wettbewerbsrechtlich nicht geschützt. So urteilte der Bundesgerichtshof in Sachen mitwohnzentrale.de, | ||
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+ | Der Inhaber einer Domain, die einen umschriebenen Umlaut enthält wie beispielsweise doener.de hat nicht automatisch das Recht auf die Verwendung der Domain döner.de. Das Registrieren von Tippfehler-Domains dagegen ist ein Abfangen von Kunden und stellt damit einen Verstoß gegen das Verbot unlauterer Behinderung ([[https:// | ||
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+ | Bei der Beurteilung solcher Sachlagen wird nach dem mitwohnzentrale.de-Urteil das „Leitbild eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers“ herangezogen. Es ist also nicht vom dümmsten anzunehmenden User auszugehen. :-) | ||
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