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Die Unterschiede des Schutzumfanges zwischen dem per Urheberrecht und dem per Leistungsschutzrecht geschütztem Werk sind bei Fotografien tendenziell gering. Viel mehr sieht das Urheberrechtsgesetz einen nahezu identischen Schutz vor: | Die Unterschiede des Schutzumfanges zwischen dem per Urheberrecht und dem per Leistungsschutzrecht geschütztem Werk sind bei Fotografien tendenziell gering. Viel mehr sieht das Urheberrechtsgesetz einen nahezu identischen Schutz vor: | ||
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- | Einziger Unterschied ist die Schutzdauer. Während die Schutzdauer eines bestehenden Urheberrechts 70 Jahre ([[http:// | + | Im Hinblick auf die Schutzdauer |
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