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differenzierung-von-lichtbildwerken-und-lichtbildern [2018/01/01 18:38] ericdifferenzierung-von-lichtbildwerken-und-lichtbildern [2018/01/04 13:23] – Tag eingefügt eric
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 Einziger Unterschied ist die Schutzdauer. Während die Schutzdauer eines bestehenden Urheberrechts 70 Jahre ([[http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__64.html|§ 64 UrhG]]) nach dem Tod des Urhebers erlischt, dauert die Schutzzeit nach Leistungsschutzrecht nur 50 Jahre an. Im Falle des Lichtbilds gelten die 50 Jahre ab dem Erscheinen des Lichtbilds. Einziger Unterschied ist die Schutzdauer. Während die Schutzdauer eines bestehenden Urheberrechts 70 Jahre ([[http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__64.html|§ 64 UrhG]]) nach dem Tod des Urhebers erlischt, dauert die Schutzzeit nach Leistungsschutzrecht nur 50 Jahre an. Im Falle des Lichtbilds gelten die 50 Jahre ab dem Erscheinen des Lichtbilds.
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 +{{tag>Medienrecht}}
differenzierung-von-lichtbildwerken-und-lichtbildern.txt · Zuletzt geändert: 2022/01/13 15:36 von eric