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differenzierung-von-lichtbildwerken-und-lichtbildern [2018/01/01 18:33] – angelegt eric | differenzierung-von-lichtbildwerken-und-lichtbildern [2022/01/11 18:28] – svetlana | ||
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- | =====Differenzierung von Lichtbildwerken | + | ======Lichtbildwerke |
- | Im Umgang mit urheberrechtlichen Fragestellungen bei Fotografien ist zu beachten, dass der Begriff des Lichtbildwerks | + | Im Umgang mit urheberrechtlichen Fragestellungen bei Fotografien ist zu beachten, dass der Begriff des Lichtbildwerkes |
- | Ein Lichtbildwerk liegt vor, wenn eine Fotografie | + | |
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+ | =====Lichtbildwerke===== | ||
+ | Ein Lichtbildwerk | ||
- Persönliche Schöpfung | - Persönliche Schöpfung | ||
- Geistiger Inhalt | - Geistiger Inhalt | ||
- Manifestation | - Manifestation | ||
- Individualität | - Individualität | ||
- | - Ausreichende Schöpfungshöhe | + | - Ausreichende Schöpfungshöhe. |
- | Mehr dazu im [[urheberrecht|Artikel Urheberrecht]]. Bei Fotografien | + | Das zuletzt genannte Merkmal zur Differenzierung steht bei Fotografien in den meisten Fällen |
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+ | =====Lichtbilder===== | ||
+ | Sofern kein Lichtbildwerk vorliegt, ist das Lichtbild trotzdem vor der freien Verwendung durch die Allgemeinheit geschützt und genießt | ||
+ | Die Unterschiede des Schutzumfanges zwischen dem per Urheberrecht und dem per Leistungsschutzrecht geschütztem Werk sind bei Fotografien | ||
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- | Liegt kein Lichtbildwerk | + | Im Hinblick auf die Schutzdauer liegt ein Unterscheid |
- | > | + | |
- | >§ 72 Abs. 1 UrhG | + | |
- | Einziger Unterschied ist die Schutzdauer. Während die Schutzdauer eines bestehenden Urheberrechts 70 Jahre ([[http:// | + | {{tag> |