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Im Zusammenhang mit der Dualen Rundfunkordnung gibt es zwei Ordnungsprinzipien: den Außenpluralismus und den Binnenpluralismus. Binnenpluralismus bedeutet, dass ein Programm, zum Beispiel ein Fernsehprogramm, in sich ein vollständiges Programm darstellt, also ein Vollprogramm sendet. Programme, die eine Vollprogramm-Lizenz zugeteilt bekommen haben, müssen ein Vollprogramm senden. Außenpluralismus dagegen beschreibt die Situation, dass mehrere Betreiber mit gegebenfalls einseitigen Programmen gemeinsaem ein breites Programm- und damit auch Meinungsspektrum absichern.