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allgemeines-persoenlichkeitsrecht

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allgemeines-persoenlichkeitsrecht [2021/11/10 16:27] maraallgemeines-persoenlichkeitsrecht [2021/11/10 16:29] mara
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 >Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. >Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
 >Art. 1 Abs. 1 GG >Art. 1 Abs. 1 GG
-Es ist wichtig zu wissen, dass dieses Recht durch die Ableitung vom Grundgesetz den Rang eines Grundrechts hat, denn nur so ist es in der Lage, als Schranke für andere Grundrechte wie beispielsweise die Kunstfreiheit zu wirken. Eine einfachgesetzliche Lösung könnte das nicht. Das APR selbst wiederum kann nur durch ein anderes Grundrecht eingeschränkt werden.+Es ist wichtig zu wissen, dass dieses Recht durch die Ableitung vom Grundgesetz den Rang eines Grundrechts hat, denn nur so ist es in der Lage, als Schranke für andere Grundrechtewie beispielsweise die Kunstfreiheitzu wirken. Eine einfachgesetzliche Lösung könnte das nicht. Das APR selbst wiederum kann nur durch ein anderes Grundrecht eingeschränkt werden.
  
 Während das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Grundrecht zunächst einmal ein Abwehrrecht gegenüber dem Staat ist, entwickelt es auch Drittwirkung im Privatrecht, insbesondere zwischen Medien und Bürgerinnen und Bürgern. Während das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Grundrecht zunächst einmal ein Abwehrrecht gegenüber dem Staat ist, entwickelt es auch Drittwirkung im Privatrecht, insbesondere zwischen Medien und Bürgerinnen und Bürgern.
allgemeines-persoenlichkeitsrecht.txt · Zuletzt geändert: 2021/12/29 10:55 von mara