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allgemeines-persoenlichkeitsrecht [2018/01/02 17:18] – Tag eingefügt eric | allgemeines-persoenlichkeitsrecht [2021/11/10 16:29] – mara | ||
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====Ursprung und Wirkkraft==== | ====Ursprung und Wirkkraft==== | ||
- | Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gilt als Grundrecht. Bei der Lektüre des Grundgesetzes | + | Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gilt als eigenständiges |
> Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, | > Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, | ||
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>Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. | >Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. | ||
>Art. 1 Abs. 1 GG | >Art. 1 Abs. 1 GG | ||
- | Es ist wichtig zu wissen, dass dieses Recht durch die Ableitung vom Grundgesetz den Rang eines Grundrechts hat, denn nur so ist es in der Lage, als Schranke für andere Grundrechte wie beispielsweise die Kunstfreiheit zu wirken. Eine einfachgesetzliche Lösung könnte das nicht. Das APR selbst wiederum kann nur durch ein anderes Grundrecht eingeschränkt werden. | + | Es ist wichtig zu wissen, dass dieses Recht durch die Ableitung vom Grundgesetz den Rang eines Grundrechts hat, denn nur so ist es in der Lage, als Schranke für andere Grundrechte, wie beispielsweise die Kunstfreiheit, zu wirken. Eine einfachgesetzliche Lösung könnte das nicht. Das APR selbst wiederum kann nur durch ein anderes Grundrecht eingeschränkt werden. |
Während das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Grundrecht zunächst einmal ein Abwehrrecht gegenüber dem Staat ist, entwickelt es auch Drittwirkung im Privatrecht, | Während das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Grundrecht zunächst einmal ein Abwehrrecht gegenüber dem Staat ist, entwickelt es auch Drittwirkung im Privatrecht, | ||
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Besteht ein öffentliches Interesse, überwiegt dieses fast immer das APR im Bereich der Sozialsphäre. Darunter versteht man das öffentliche Leben wie zum Beispiel politische Tätigkeiten. | Besteht ein öffentliches Interesse, überwiegt dieses fast immer das APR im Bereich der Sozialsphäre. Darunter versteht man das öffentliche Leben wie zum Beispiel politische Tätigkeiten. | ||
- | {{tag>medienrecht}} | + | {{tag>Medienrecht}} |