Sorgfaltspflicht

Die journalistische Sorgfaltspflicht ist Teil der verschiedenen Landespressegesetze und ist ein intregraler Teil des allgemein gültigen Pressekodex. Dabei wird normative und moralische Grundpfeiler der journalistischen Tätigkeit definiert.

gesetzliche Grundlage

Im Landespressegesetz des Landes Berlin wird das Ganze in § 3 Abs.2 so beschrieben:

Die Presse hat alle Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Wahrheit und Herkunft zu prüfen.

Aber nicht nur für Journalist:innen, die redaktionell arbeiten und veröffentlichen gilt dieses Gebot. In § 10 Abs.1 des gleichen Gesetzes ist ebenfalls vorgesehen, dass öffentlich-rechtliche als auch private - Rundfunkveranstaltende dazu verpflichtet sind, dass Berichterstattung und Informationssendungen diesem journalistischen Grundsatz entsprechen müssen, unabhängig und sachlich sein müssen.

Erweiterung des Begriffes

Der Begriff der journalistischen Sorgfaltspflicht ist jedoch neben der rein juristischen Grundlage zusätzlich eine Arbeitsgrundlage für alle Menschen, die journalistisch tätig sind. Da der Begriff der/des Journalist:in nicht rechtlich gesichert ist, macht es den Pressekodex und die Sorgafaltspflicht umso wichtiger, um Qualität und Glaubhaftigkeit journalistischer Produkte zu sichern.

Der Pressekodex ist die vollständige Aufzählung der ethischen Standards für Journalist:innen in Deutschland.