Landesmedienanstalten

Der private Rundfunk wird in Deutschland durch die 14 Landesmedienanstalten kontrolliert. Fast jedes Bundesland hat eine eigene Landesmedienanstalt, da der Rundfunk in Deutschland nicht zentral geregelt wird, sondern laut Grundgesetz im Verantwortungsbereich der Bundesländer liegt. Die Landesmedienanstalten achten unter anderem auf

Zudem erteilen sie die Lizenzen für den Rundfunk, da in Deutschland ohne Zulassung kein Rundfunk betrieben werden darf. Die Landesmedienanstalten setzen sich meist aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, dem Vorstand, dem Medienrat und der Verwaltung zusammen und werden über den Rundfunkbeitrag finanziert.