Der Begriff der inneren Pressefreiheit beschreibt das Verhältnis innerhalb einer Redaktion und das Verhältnis der Redakteurinnen und Redakteure zur Verlagsleitung und inwieweit die Schreibenden Inhalte selbst bestimmen und ausrichten können. Üblicherweise gibt es eine Blattlinie, die zu befolgen ist, aber wenig Eingriffe in den einzelnen Artikel. Verlage haben das Recht zu bestimmen, in welche Richtung Presseerzeugnisse ihres Hauses zu gehen haben, sie genießen Tendenzschutz.
Mit der innere Pressefreiheit ist die Unabhängigkeit des einzelnen Journalisten / Redakteurs von inhaltlichen oder politischen Beschränkungen seiner Arbeit und Meinungsäußerung durch Chefredakteur, Herausgeber oder Verleger gemeint.
Schreibende dürfen nicht dazu gewzungen werden, etwas unter eigenem Namen zu veröffentlichen, was nicht ihrer Meinung entspricht. Bei öffentlich-rechtlichen Anstalten ist die innere Meinungsfreiheit meist ausgeprägter als ideologisch ausgerichteten und/oder privaten Angeboten.