EU-Verordnung

Eine EU-Verordnung ist ein Rechtsakt der Europäischen Union (EU), der mit der Verkündung unmittelbar Bestandteil der nationalen Rechtsgebung wird. Es bedarf nicht der Umsetzung in nationales Recht. Nationale Gesetze, die einer EU-Verordnung zuwiderlaufen, sind somit wirkungslos. Anders wirkt der Rechtsakt der EU-Richtlinie.