EU-Richtlinie

Eine EU-Richtlinie ist ein Rechtsakt der Europäischen Union (EU), in dem ein von allen Mitgliedsstaaten zu erreichendes Ziel festgelegt ist. Im Gegensatz zur europäischen Verordnung gelten Richtlinien nicht unmittelbar, sondern müssen von den EU-Ländern innerhalb einer bestimmten Frist in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei sind die Mitgliedstaaten in der Wahl der Form und Mittel der erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen frei. Die Umsetzungsfrist wird bei der Verabschiedung der Richtlinie festgelegt und beträgt normalerweise zwei Jahre.