====== Staatsferne ====== Das Prinzip der Staatsferne im Zusammenhang mit der [[duale-rundfunkordnung|Dualen Rundfunkordnung]] beschränkt den Einfluss und die Kontrollmöglichkeiten, die der Staat auf Sender haben darf. Sie soll eine unabhängige Berichterstattung gewährleisten. Weder die Einflussnahme auf die Inhalte, noch auf die Finanzierung des Senders darf gegeben sein. Daher benötigt es eine **programmneutrale Finanzierungsform**, die die Finanzierung unabhängig von Art und Inhalt des Programms vorsieht, damit nicht mittels finanzieller Einschnitte ein bspw. staatskritisches Programm verhindert werden kann. Aus diesem Zweck wird der öffentlich rechtliche [[rundfunk|Rundfunk]] nicht direkt vom Staat, sondern durch den [[rundfunkbeitrag|Rundfunkbeitrag]] finanziert. Eine Ausnahme bildet der staatliche Auslandsrundfunk [[deutsche-welle|Deutsche Welle]], der unmittelbar mit staatlichen Mitteln finanziert wird. Durch ein [[https://de.wikipedia.org/wiki/ZDF-Verwaltungsrat#Kritik|Urteil]] des Bundesverfassungsgerichts darf zum Zweck der Staatsferne zudem der Anteil von staatlichen oder staatsnahen Mitgliedern des [[https://www.zdf.de/zdfunternehmen/zdf-verwaltungsrat-100.html|ZDF-Verwaltungsrats]] maximal ein Drittel betragen, um eine Befangenheit in ihren Entscheidungen zu vermeiden. {{tag>Medienwissenschaft}}