======Sorgfaltspflicht====== Die journalistische Sorgfaltspflicht ist Teil der verschiedenen [[landespressegesetze|Landespressegesetze]] und ist ein intregraler Teil des allgemein gültigen Pressekodex. Dabei wird normative und moralische Grundpfeiler der journalistischen Tätigkeit definiert. =====gesetzliche Grundlage===== Im Landespressegesetz des Landes Berlin wird das Ganze in § 3 Abs.2 so beschrieben: > Die Presse hat alle Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Aber nicht nur für Journalist:innen, die redaktionell arbeiten und veröffentlichen gilt dieses Gebot. In § 10 Abs.1 des gleichen Gesetzes ist ebenfalls vorgesehen, dass öffentlich-rechtliche als auch private - Rundfunkveranstaltende dazu verpflichtet sind, dass Berichterstattung und Informationssendungen diesem journalistischen Grundsatz entsprechen müssen, unabhängig und sachlich sein müssen. =====Erweiterung des Begriffes===== Der Begriff der journalistischen Sorgfaltspflicht ist jedoch neben der rein juristischen Grundlage zusätzlich eine Arbeitsgrundlage für alle Menschen, die journalistisch tätig sind. Da der Begriff der/des Journalist:in nicht rechtlich gesichert ist, macht es den Pressekodex und die Sorgafaltspflicht umso wichtiger, um Qualität und Glaubhaftigkeit journalistischer Produkte zu sichern. Der [[pressekodex|Pressekodex]] ist die vollständige Aufzählung der ethischen Standards für Journalist:innen in Deutschland.