======Rundfunkstaatsvertrag====== Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein Vertrag zwischen allen Bundesländern, der Normen formuliert, die für ganz Deutschland gelten. Weil im [[medienrecht|Medienrecht]] Rundfunk Sache der Länder ist, sind Staatsverträge ein gängiger Weg, ein einheitliches Recht zu schaffen. Rundfunkstaatsverträge haben den Rang eines einfachen Landesgesetzes. Damit sollten bundeseinheitliche Regeln für das Rundfunkrecht geschaffen werden. ====Was regelt der Rundfunkstaatsvertrag? (Auszüge)==== * er "überwacht" die Konzentration von Medien * er definiert den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks * Aufteilung der Sender mit Vollprogramm und Spartenprogramm * die Existenz des dualen Rundfunksystems mit öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk * u.v.m. ====Welche Verträge gibt es noch?==== Das Rundfunkrecht enthält weitere Verträge. Dazu gehören auch der ARD- und ZDF-Staatsvertrag, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und Regelungen zu Telemedien. {{tag>Medienrecht journalistisches_Arbeiten Medienwissenschaft}}