=====Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten===== [{{ ::kef_logo.svg.png?100|Das Logo der KEF}}] Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, kurz KEF, ist Teil der Finanzordnung des öffentlich-rechtlichen Systems. Bei ihr melden die Rundfunkanstalten Bedarf an. Die KEF prüft die Bedarfsanmeldung und gibt Empfehlungen zur Anpassung des [[rundfunkbeitrag|Rundfunkbeitrages]] ab. Die Länder können zwar vom Vorschlag der KEF abweichen, jedoch nur in begründeten Fällen. Die Vorschläge der KEF für eine Gebührenperiode werden über einen [[rundfunkstaatsvertrag|Staatsvertrag]] durch die Länder in geltendes Recht umgesetzt. =====Zusammensetzung===== Die KEF setzt sich aus 16 unabhängigen Sachverständigen verschiedener Berufsgruppen zusammen, ein Sachverständiger pro Land. Teil der KEF müssen drei Wirtschaftsprüfer bzw. Unternehmensberater, zwei Betriebswirte, zwei Rundfunkrechtsexperten, drei Experten für Medienwirtschaft und -wissenschaft, ein [[Rundfunk]]-techniker und fünf Sachverständige aus den Landesrechnungshöfen sein. {{tag>Medienwissenschaft journalistisches_Arbeiten}}