======Grundgesetz====== Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist seit dem 24. Mai 1949 in Kraft. Als Verfassung wirkt sie sich auch auf die Medienlandschaft aus, insbesondere im [[medienrecht|Medienrecht]] und im [[urheberrecht|Urheberrecht]]. Dieser Artikel fasst die Berührungspunkte, die in der Wiki erwähnt werden, zusammen. =====Grundlage des Urheberrechts===== Das Grundgesetz legt in [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html|Art. 2]] das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit fest und gewährleistet in [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html|Art. 14]] das Eigentum und das Erbrecht. Damit gilt es als Grundlage des Urheberrechts. =====Meinungsfreiheit===== In Art. 5 liegt die Grundlage für die [[Meinungsfreiheit]], die eine von fünf Medienfreiheiten ist. Die Meinungsfreiheit schützt Werturteile und wurde 1958 durch das Bundesverfassungsgricht im [[wpde>Lüth-Urteil|Lüth-Urteil]] nochmals betont. Ein weiterer Fall, indem sich in der Urteilsbegründung auf Art.5 berufen wurde, stellt das [[Cicero-Urteil]] dar.