======Cicero-Urteil====== Als Cicero-Urteil wird das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2007 bezeichnet, das in Abwägung von Staatsschutz und [[pressefreiheit|Pressefreiheit]] der Pressefreiheit konstituierende Bedeutung zusprach. Das Urteil hat bis heute große Auswirkungen und stärkte die Rechte der Presse in Deutschland. Das Urteil im Volltext findest du hier zum Nachlesen: {{ :cicerourteil.pdf |Cicero-Urteil}} =====Hintergrund===== Ein freier [[journalisten-in-deutschland|Journalist]] veröffentlichte im Magazin CICERO einen Artikel über den islamischen Fundamentalisten Abū Musʿab az-Zarqāwī und verwendete dabei für Insider erkennbar Informationen aus einer Handakte des Bundeskriminalamts mit der Geheimhaltungsstufe „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“, der niedrigsten Geheimhaltungsstufe. Der Journalist wurde der Beihilfe des Geheimnisverrats beschuldigt. Am 12. September 2005 sollten die Geschäftsräume des CICERO durchsucht werden, um Aufschluss über die Herkunft der geheimen Informationen zu erlangen. CICERO gab das angeforderte Material heraus, unter anderem wurde eine Festplatte mit vertraulichen Informationen kopiert. Nach mehreren Beschwerden in mehreren Instanzen legte CICERO Verfassungsbeschwerde ein. =====Urteil===== Der Verfassungsbeschwerde wurde stattgegeben. Die Anordnungen zur Durchsuchung und Beschlagnahmung und die bestätigenden Urteil dazu waren rechtswidrig und verstoßen gegen [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html|Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG]] sowie [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_19.html|Art. 19 Abs. 4 GG]]. ====Leitsätze==== Der Erste Senat stellte drei Leitsätze zum Cicero-Urteil auf((BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 538/06 -, Rn. 1-82, http://www.bverfg.de/e/rs20070227_1bvr053806.html)): - Wenn Durchsuchungen nur oder vorwiegend dazu dienen, Informanten der Presse zu ermitteln, sind Durchsuchungen und Beschlagnahmungen unzulässig - Die reine Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses stellt keinen ausreichenden Verdacht gegen einen Journalisten wegen Geheimnisverrats dar, um Durchsuchungen und Beschlagnahmungen vorzunehmen - Damit wird ein effektiver Rechtsschutz gegenüber Beschlagnahmungen redaktionellen Materials gewährleistet. {{tag>Medienrecht journalistisches Arbeiten}}