====== Bestands- und Entwicklungsgarantie ====== Der öffentlich rechtliche [[rundfunk|Rundfunk]] soll die Grundversorgung von Bürger*innen mit Informationen und Unterhaltung gewährleisten. Die sogenannte Bestands- und Entwicklungsgarantie soll sichern, dass - die Grundversorgung unabhängig weiterbestehen kann und - neue Inhalte und technische Neuheiten umgesetzt werden dürfen. Sie wurde vom Bundesverfassungsgericht in seinem sechsten [[rundfunkurteile|Rundfunkurteil]] hervorgehend aus der in [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html|Art. 5 GG]] festgelegten Rundfunkfreiheit beschlossen. Konkrete Beispiele für die Bestands- und Entwicklungsgarantie lassen sich in Zeiten des World Wide Webs und der sozialen Medien beobachten. So handelt es sich beispielsweise bei der durch das Internet bedingten Möglichkeit, Online-Mediatheken anzubieten, um eine technische Neuheit. Gleiches gilt für Social Media Plattformen als neue Art der Verbreitung, auf denen mittlerweile zahlreiche öffentlich rechtliche Content-Formate veröffentlicht werden. Die Bestands- und Entwicklungsgarantie legt im größeren Rahmen fest, dass diese neuen Formen (sofern sinnvoll) finanziert werden müssen, um die größtmögliche Rezipientengruppe erreichen zu können. {{tag>Medienwissenschaft}}